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Pressemitteilung: Schüler*innen legen bei Aufsichtebehörde Beschwerde gegen Microsoft 365 am Gymnasium Wilhelmsdorf ein

Da sie der Ansicht sind, dass ihre Schule ihre Datenschutzrechte verletze, haben zwei Schüler*innen des oberschwäbischen Gymnasiums bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, offiziell Beschwerde nach Art. 57 77 DSGVO eingereicht.

Bereits seit April 2020 wird am Gymnasium Wilhelmsdorf Teams eingesetzt, die Videokonferenzsoftware des US-Konzerns Microsoft. Doch der Dienst sei rechtswidrig, meinen die Schüler*innen und stützen sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das eine ungeschützte Datenübertragung in die USA für rechtswidrig erklärt („Schrems II“) und auf Beurteilungen behördlicher Datenschutzbeauftragter.

Sie seien weder ausreichend über die Datenverarbeitung aufgeklärt worden, noch sei die abgefragte Einwilligung für den Dienst freiwillig, da man ohne massive Nachteile erhalte. „Wenn man ohne einfach nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, kann mir niemand erzählen, die Einwilligung sei freiwillig“, so ein etwas erboster Schüler. Daraus ergebe sich, dass die Einwilligung ungültig sei und keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bestehe.

„Die Datenverarbeitung im Zuge der Microsoft-Produkte ist sehr kompliziert und kaum zu durchblicken. Das ist an sich ein Datenschutz-Problem, macht es aber auch schwierig, einen Dienst als eindeutig rechtswidrig zu bezeichnen“, so einer der Beschwerdeführer. Deswegen hat er interne Dokumente über die Datenverarbeitung angefragt, doch diese hat die Schulleitung ihm bisher nicht zugänglich gemacht, obwohl sie durch das Landesinformationsfreiheitsgesetz zumindest teilweise dazu verpflichtet wäre. Auch dagegen richtet sich die Beschwerde, da die gleiche Aufsichtsbehörde auch für die Durchsetzung dieses Gesetzes zuständig ist.

Der Beschwerdeführer weiter: „Ich hoffe, dass die Angelegenheit möglichst schnell geklärt wird und dass wir im Falle einer erneuten Schulschließung einen rechtskonformen Fernunterricht genießen dürfen. Nachdem die Schule auch nach mehrfacher konkreter Darlegung der Rechtsverstöße kaum etwas dagegen unternommen hat, ist jetzt der Landesdatenschutzbeauftragter an der Reihe, Datenschutzrecht durchzusetzen.“

Wichtig ist es den Schüler*innen auch zu betonen, dass man nicht digitalen Unterricht abschaffen, sondern einfach datenschutzkonform machen wolle. Das gehe auch, würde man nur Open-Source-Anwendungen wie BigBlueButton statt die Dienste von US-Konzernen nutzen. „Der politisch Verantwortliche ist natürlich die Landesregierung, die es verpasst hat, den Schulen passende Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, rechtlich verantwortlich ist aber nunmal die Schule, weswegen wir Beschwerde im Sinne der DSGVO leider gegen sie richten müssen. Politisch richtet sich unser Protest gegen das Kultusministerium.“


Eine rechtliche Analyse findet sich in diesem Blog-Post: „Warum ich kein Teams nutze“

Gemeinsame Stellungnahmen von Landerschülerbeirat, Landeselternbeirat und Lehrerverbänden: Unsere Digitale Schule

2 Antworten auf „Pressemitteilung: Schüler*innen legen bei Aufsichtebehörde Beschwerde gegen Microsoft 365 am Gymnasium Wilhelmsdorf ein“

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